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Versicherung / Kosten

Die Rückvergütung der Behandlungskosten erfolgt über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin oder die Unfallversicherung.

Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung betreffend der Kostenübernahme.

Eine osteopathische Behandlung braucht keine ärztliche Verordnung.

Es wird nach geleistetem Zeitaufwand verrechnet (pro angebrochene fünf Minuten CHF 15).
In diese Zeit fällt auch das Aktenstudium, Dossierführung und Austausch mit anderen Fachpersonen.
Für Erstkonsultationen planen wir 60 Minuten, für Folgekonsultationen 45 Minuten.
Allfällige Berichte für die Zusatzversicherungen/Unfallversicherungen werden gemäss Aufwand verrechnet.

Falls Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.
Wir versuchen kurzfristig freigewordene Termine weiterzugeben, falls dies nicht möglich ist, behalten wir uns vor, die versäumte Konsultation zu verrechnen.